Ausbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung ab 2008 NEU
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen,
dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güterverkehr und in der
Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes
Mindestniveau erreichen soll.
Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie
der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Rat erhofft sich durch
die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils
sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches. Zu diesem Zweck ist zukünftig
zusätzlich zur Führerscheinausbildung ein geeigneter Qualifikationsnachweis
zu erbringen.
Um auch die Qualifikation von Berufskraftfahrern, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neuesten Stand zu halten, wird für diese Fahrer eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufs wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben.
Die Qualifikation der Fahrer erfolgt zukünftig durch
ein System aus Grundprüfungen (Grundqualifikation für Fahrerlaubniserwerber)
und Weiterbildungsschulungen (Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber).
Alle Fahrzeugführer haben dann im Abstand von 5 Jahren die Teilnahme
an einer Weiterbildungsschulung nachzuweisen. Alle Führerscheinneulinge
müssen ihre Grundqualifikation durch eine Prüfung (IHK) nachweisen.
Grundqualifikation für Fahrerlaubniserwerber
Der Führerscheinerwerb ab dem 10.09.2008 (Bus) bzw.
2009 (LKW) führt zur Verpflichtung, die Grundqualifikation nachzuweisen.
Es ist zu unterscheiden zwischen Grundqualifikation und beschleunigter
Grundqualifikation
Grundqualifikation
Der Nachweis zur Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
a) Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
b) Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt.
Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil von 240 Minuten mit
- Multiple-Choice-Fragen
- Fragen mit direkter Antwort
- Erörterung von Praxissituationen
und einem praktischen Teil von insgesamt 210 Minuten, der aus drei Teilen besteht.
- Fahrprüfung - 120 Minuten
- Ladungssicherung, Notfallsituation usw. - 30 Minuten
- Bewältigung kritischer Fahrsituationen - 60 Minuten
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch
das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung
bei der IHK. Voraussetzung zur Zulassung ist die Teilnahme an einer Schulung
von 140 Stunden zu jeweils 60 Minuten bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation
nicht vorliegen.