Ausbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung ab 2008 NEU

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güterverkehr und in der Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll.
Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Rat erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches. Zu diesem Zweck ist zukünftig zusätzlich zur Führerscheinausbildung ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen.

Um auch die Qualifikation von Berufskraftfahrern, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neuesten Stand zu halten, wird für diese Fahrer eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufs wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben.

Die Qualifikation der Fahrer erfolgt zukünftig durch ein System aus Grundprüfungen (Grundqualifikation für Fahrerlaubniserwerber) und Weiterbildungsschulungen (Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber).
Alle Fahrzeugführer haben dann im Abstand von 5 Jahren die Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung nachzuweisen. Alle Führerscheinneulinge müssen ihre Grundqualifikation durch eine Prüfung (IHK) nachweisen.

Grundqualifikation für Fahrerlaubniserwerber

Der Führerscheinerwerb ab dem 10.09.2008 (Bus) bzw. 2009 (LKW) führt zur Verpflichtung, die Grundqualifikation nachzuweisen.
Es ist zu unterscheiden zwischen Grundqualifikation und beschleunigter Grundqualifikation

Grundqualifikation

Der Nachweis zur Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:

a) Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

b) Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt.

Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil von 240 Minuten mit

  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • Erörterung von Praxissituationen

und einem praktischen Teil von insgesamt 210 Minuten, der aus drei Teilen besteht.

  • Fahrprüfung - 120 Minuten
  • Ladungssicherung, Notfallsituation usw. - 30 Minuten
  • Bewältigung kritischer Fahrsituationen - 60 Minuten

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Voraussetzung zur Zulassung ist die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden zu jeweils 60 Minuten bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.