Führerscheinklassen

  Klassen   entspricht:
A A Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. 1a/1:
a1 A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
a) 80 km/h für 16 - 17jährige
b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
1b
b B Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg plus ein Anhänger von höchstens 750 kg. Anhänger über 750 kg nur, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. 3
be BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. 3
c1 C1 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (plus Anhänger mit höchstens 750 kb). 3
c1e C1E Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. 3
c C Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (plus Anhänger mit höchstens 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste. 2
ce CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 2
d1 D1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (plus Anhäger mit höchstens 750 kg). FzF
d1e D1E Kraftfahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhägers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht ügersteigen.
FzF
d D Kraftfahrzuege zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (plus Anhänger mit höchstens 750 kg). FzF
de DE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. FzF
m M Kleinkrafträder (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, max. Hubraum 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor. 4
mofa Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bah nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Hierzu ist nur ein Berechtigungsschein nötig!! Kontakt
 
l L Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftlcihe Zwecke (Höchstgeschwindigkeit 32 km/h, bei Kombinationen Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurföderzeuge
(Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
5
t T Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit
von 40 km/h.
2
s S Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h, - bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, - bis 4 kW bei Diesel- oder E-Antrieb, - Leermasse bis 350 kg (ohne Akkus bei E-Antrieb).